Informationen

Informationen2017-04-27T23:25:38+02:00

Häufige Fragen

Einige Texte mit freundlicher Genehmigung von www.vde.com

Benötigt mein Haus ein Blitzschutzsystem?2017-04-27T23:26:05+02:00

Juristisch betrachtet, ist Blitzschutz für Privathäuser eine freiwillige Maßnahme. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Auch für Versicherungsgesellschaften ist Blitzschutz keine obligatorische Schutzeinrichtung, es sei denn, Ihr Haus ist mit einem Reetdach gedeckt. Blitzschutz ist dennoch notwendig. Insbesondere bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Lage gefährdet sind. Überragt mein Haus die umstehenden Gebäude? Liegt das Gebäude auf einem Hügel? Wie häufig schlagen in der Region durchschnittlich Blitze ein? Fragen Sie einen Blitzschutzexperten nach dem Risiko, das für Ihr Gebäude besteht.
Und bedenken Sie: Mit einem Blitzschutzsystem schützen Sie Ihr Haus, Ihre Einrichtung und damit Ihren Besitz.

Bei welchem Bauabschnitt sollte ich einen Blitzschutzexperten hinzuziehen?2017-04-27T23:26:06+02:00

Beim Neubau sollten Sie den Blitzschutzexperten bereits zu Beginn der Planungen ins Boot holen. Zum einen ist es dem Blitzschutzexperten zu diesem Zeitpunkt möglich, Ihnen die kostengünstigsten und ästhetisch ansprechendsten Lösungen anzubieten. Zum anderen gehört zu jedem Blitzschutzsystem ein Erdungssystem, das sich am besten beim Ausheben des Fundamentes verlegen lässt. Grundsätzlich kann zu jedem Zeitpunkt ein Blitzschutzsystem installiert werden. Dann können jedoch zusätzliche Erdarbeiten notwendig werden, um die Erdungsanlage zu errichten Auch kosmetische Lösungen sind in diesem Fall nur eingeschränkt möglich. z.B. kann man das System nicht mehr verdeckt installieren.

Wie häufig muss ein Blitzschutzsystem geprüft werden?2017-04-27T23:26:06+02:00

Der zeitliche Abstand zwischen den wiederkehrenden Prüfungen richtet sich nach

  • der Klassifizierung der baulichen Anlagen und möglichen Schadenfolgewirkungen,
  • der Blitzschutzklasse,
  • den örtlichen Umgebungsbedingungen,
  • den verwendeten Werkstoffen und der Art der Befestigung der Bauteile,
  • dem Zustand des Erdbodens und der zu erwartenden Korrosionsgeschwindigkeit von Erdern.

Zu diesen Punkten kann Ihnen eine Blitzschutzfachkraft Auskunft erteilen. Die Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Bei der Sichtprüfung begutachtet der Prüfer die Anlage und nimmt sie in Augenschein; bei der umfassenden Prüfung werden zusätzlich elektrische Messungen durchgeführt. Sofern keine behördlichen Auflagen oder Auflagen des Versicherers bestehen, gelten die in der nachfolgenden Tabelle genannten Fristen:

Blitzschutzklasse Sichtprüfung Umfassende Prüfung Umfassende Prüfung kritischer Systeme
I und II 1 Jahr 2 Jahre 1 Jahr
III und IV 2 Jahre 4 Jahre 1 Jahr

Anmerkung:
Blitzschutzsysteme von explosionsgefährdeten Betriebsstätten sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung und alle 12 Monate einer messtechnischen Überprüfung unterzogen werden.

Weitere Fristen, die aus Sicht der Versicherer für bestimmte Anlagen festgelegt sind, können der VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierte Blitz- und Überspannungsschutz“ entnommen werden.

Wie lassen sich äußerer Blitzschutz und Ästhetik kombinieren?2017-04-27T23:26:07+02:00

Bei rechtzeitiger Planung ist das kein Problem. Man kann Blitzschutzsysteme verdeckt installieren. Dazu lassen sich hervorragend vorhandene metallende Bauteile nutzen, oder man integriert das System in die Fassade oder das Wärmedämmverbundsystem. Auch lassen sich Teile des Blitzschutzsystems im Beton verlegen.

Zugegeben: Man kann das Blitzschutzsystem nicht 100%ig verstecken, aber grundsätzlich lässt sich ein Blitzschutzsystem sehr gut in das Gebäude einbauen, ohne die Optik zu stören. Es empfiehlt sich, den Blitzschutzexperten bereits zu Beginn der Planungen ins Boot zu holen. Zu diesem Zeitpunkt ist es dem Blitzschutzexperten möglich, Ihnen die kostengünstigsten und ästhetisch ansprechendsten Lösungen anzubieten. 

Müssen Blitzschutzanlagen, die nach einer alten, damals gültigen Norm errichtet wurden, dem heutigen Normenstand entsprechend nachgerüstet werden?2017-04-27T23:26:07+02:00

Bestehende Blitzschutzsysteme müssen in der Regel nicht auf den aktuellen Stand gebracht werden, es sei denn, dies wird durch Gesetze oder Verordnungen ausdrücklich vorgeschrieben. Das kann beispielsweise bei Gebäuden der Fall sein, in denen explosionsgefährliche Stoffen gelagert werden.

Welche Blitzschutzsysteme lassen sich auf bzw. in einem bestehenden Gebäude installieren?2017-04-27T23:26:08+02:00

Grundsätzlich lassen sich bestehende Gebäude sowohl mit einem Äußeren als auch einem Inneren Blitzschutzsystem nachrüsten. Man sollte jedoch beachten, dass bei der nachträglichen Installation zusätzliche – und zum Teil aufwändige – Arbeiten für die Erdung notwendig sind.

Übernimmt Blitzschutzbau Rhein-Main auch die regelmäßige Prüfung und Wartung der Blitzschutzsysteme?2017-04-27T23:26:09+02:00

Ja. Wir betreuen das Gebäude langfristig, indem wir die nach Norm geforderten Prüfungen anbieten und durchführen. Die Prüfungstermine stimmen wir mit Ihnen und auf Ihre Planungen und Zeitabläufe ab.

Die Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Bei der Sichtprüfung begutachtet der Prüfer die Anlage und nimmt sie in Augenschein; bei der umfassenden Prüfung werden zusätzlich elektrische Messungen durchgeführt.

Sofern keine behördlichen Auflagen oder Auflagen des Versicherers bestehen, gelten die in der nachfolgenden Tabelle genannten Fristen:

Blitzschutzklasse Sichtprüfung Umfassende Prüfung Umfassende Prüfung kritischer Systeme
I und II 1 Jahr 2 Jahre 1 Jahr
III und IV 2 Jahre 4 Jahre 1 Jahr

Anmerkung:
Blitzschutzsysteme von explosionsgefährdeten Betriebsstätten sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung und alle 12 Monate einer messtechnischen Überprüfung unterzogen werden.

Weitere Fristen, die aus Sicht der Versicherer für bestimmte Anlagen festgelegt sind, können der VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierte Blitz- und Überspannungsschutz“ entnommen werden.

Kurzum: Bietet mir Blitzschutzbau Rhein-Main ein Komplettpaket, das zu meinem Bedarf passt?2017-04-27T23:26:09+02:00

Ja! Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen genau die Leistungen bieten, die Sie benötigen:

  • Wir beraten Sie umfassend zu Beginn eines Neubaus und bei einem bestehenden Gebäude.
  • Wir ermitteln die notwendigen Blitzschutzmaßnahmen.
  • Wir installieren für Sie das Blitzschutzsystem.
  • Wir dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen mit Zeichnungen und einem Prüfbericht.
  • Wir betreuen das Gebäude langfristig, indem wir die nach Norm geforderten Prüfungen anbieten und durchführen.
Unterstützt mich Blitzschutzbau Rhein-Main bei der Planung und Errichtung Innerer und Äußerer Blitzschutzsysteme?2017-04-27T23:26:10+02:00

Ja. Wir beraten Sie umfassend bei einer Neubaumaßnahme und bei einem bestehenden Gebäude. Es empfiehlt sich, den Blitzschutzexperten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ins Boot zu holen. So ist es dem Blitzschutzexperten möglich, Ihnen die kostengünstigsten und ästhetisch ansprechendsten Lösungen anzubieten.

Wie häufig muss ein Blitzschutzsystem gewartet und geprüft werden?2017-04-27T23:26:11+02:00

Der zeitliche Abstand zwischen den wiederkehrenden Prüfungen richtet sich nach

  • der Klassifizierung der baulichen Anlagen und möglichen Schadenfolgewirkungen,
  • der Blitzschutzklasse,
  • den örtlichen Umgebungsbedingungen,
  • den verwendeten Werkstoffen und der Art der Befestigung der Bauteile,
  • dem Zustand des Erdbodens und der zu erwartenden Korrosionsgeschwindigkeit von Erdern.

Gerne erteilen wir Ihnen zu diesen Punkten Auskunft. Die Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Bei der Sichtprüfung begutachtet der Prüfer die Anlage und nimmt sie in Augenschein; bei der umfassenden Prüfung werden zusätzlich elektrische Messungen durchgeführt. Sofern keine behördlichen Auflagen oder Auflagen des Versicherers bestehen, gelten folgende Fristen:

Blitzschutzklasse Sichtprüfung Umfassende Prüfung Umfassende Prüfung kritischer Systeme
I und II 1 Jahr 2 Jahre 1 Jahr
III und IV 2 Jahre 4 Jahre 1 Jahr

 

Anmerkung:
Blitzschutzsysteme von explosionsgefährdeten Betriebsstätten sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung und alle 12 Monate einer messtechnischen Überprüfung unterzogen werden.

Weitere Fristen, die aus Sicht der Versicherer für bestimmte Anlagen festgelegt sind, finden Sie in der VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz“. Die Prüfungstermine stimmen wir mit Ihnen und auf Ihre Planungen und Zeitabläufe ab.

Erhalte ich bei Blitzschutzbau Rhein-Main ein Komplettpaket, das Beratung, Planung, Installation und regelmäßige Wartung und Prüfung umfasst?2017-04-27T23:26:11+02:00

Ja! Durch unsere langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen genau die Leistungen bieten, die Sie benötigen:

  • Wir beraten Sie umfassend zu Beginn eines Neubaus und bei einem bestehenden Gebäude.
  • Wir ermitteln mit Ihnen die notwendigen Blitzschutzmaßnahmen.
  • Wir installieren für Sie das Blitzschutzsystem.
  • Wir dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen mit Zeichnungen und einem Prüfbericht.
  • Wir betreuen das Objekt langfristig, indem wir die nach Norm geforderten Prüfungen anbieten und durchführen.
Wer ist berechtigt, Blitzschutzsysteme zu planen, zu errichten und zu prüfen?2017-04-27T23:26:12+02:00

Wenn ein Blitzschutzsystem gefordert wird, muss auch dessen Funktion langfristig sichergestellt werden. Das Schutzsystem muss von einer Blitzschutzfachkraft geplant und installiert werden. Nach der Errichtung muss das Blitzschutzsystem regelmäßig durch sachkundige Experten geprüft und ggf. in Stand gesetzt werden. Wird ein Blitzschutzsystem freiwillig errichtet, liegen diese Schritte in der Verantwortung des Eigentümers oder des Betreibers.

Es ist sinnvoll und kann nur dringend empfohlen werden, sowohl die Planung also auch die Installation sowie die regelmäßige Prüfung von einer Blitzschutzfachkraft durchführen zu lassen, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems zu gewährleisten. Die Anforderungen an eine Blitzschutzfachkraft sind in der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-Teil 3) und deren Beiblättern beschrieben. Blitzschutzbau Rhein-Main beschäftigt ausschließlich qualifizierte, sachkundige Experten.

Welche Blitzschutzmaßnahmen bieten einen wirkungsvollen Schutz für ein Gebäude?2017-04-27T23:26:13+02:00

Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus verschiedenen Maßnahmen zum äußeren und inneren Schutz eines Gebäudes vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlages.

Der Äußere Blitzschutz schützt das Gebäude beim direkten Blitzeinschlag vor einem Brand und vor Zerstörungen. Zum Äußeren Blitzschutz gehören alle Maßnahmen, die zum Auffangen, Ableiten und Verteilen des Blitzstromes ins Erdreich dienen: Bei einem Blitzeinschlag nimmt die Auffangeinrichtung den Blitzstrom auf und lenkt ihn über die an oder in den Gebäudewänden verlegten Ableitungen zur Erdungsanlage. Dort wird der Strom möglichst großflächig in den Boden verteilt.

Blitze sind nicht nur beim direkten Einschlag eine Bedrohung für Ihr Gebäude. Sie können auch dann Schaden anrichten, wenn sie in der Nähe einschlagen. Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes schützen Personen und Geräte vor den dabei auftretenden hohen Spannungen. Innerer Blitzschutz erfüllt zwei Aufgaben: Er muss schnell auf die Überspannung reagieren, und er muss den Strom gefahrlos ableiten. Der Innere Blitzschutz besteht aus dem Potentialausgleich und dem Überspannungsschutz. Durch den Potentialausgleich werden die metallenen Rohre, Leitungen und die elektrotechnischen Installationen (Gas-, Wasser- und Heizungsleitungen, Elektroleitungen, Antennen- oder Breitbandkabel, datentechnische Leitungen sowie großflächige Metallteile) geschützt.

Überspannungsschutzmaßnahmen bewahren die elektrischen Endgeräte vor Störungen und Schäden durch Überspannung. Durch Überspannungsschutzgeräte wird die auftretende Überspannung auf einen für die Endgeräte ungefährlichen Wert reduziert. Nicht jedes Gebäude benötigt sämtliche Blitzschutzmaßnahmen. Die Blitzschutzexperten von Blitzschutzbau Rhein-Main beraten Sie gerne.

Welche Gebäude müssen mit einem Blitzschutzsystem gesichert werden?2017-04-27T23:26:13+02:00

Grundsätzlich gilt: Blitzschutzsysteme für Gebäude müssen errichtet werden, wenn

  • die Landesbauordnung dies gesetzlich festlegt,
  • sie in der Baugenehmigung gefordert werden,
  • die Feuerversicherung dies vorschreibt (sonst wird eventuell die Versicherung abgelehnt).

Für Privathäuser ist Blitzschutz, juristisch gesehen, eine freiwillige Maßnahme. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Folgende Gebäude sollten jedoch unbedingt durch ein Blitzschutzsystem gesichert sein:

  • Gebäude auf Bergkuppen oder in sonstiger höherer Lage,
  • Hochhäuser und Türme,
  • Gebäude mit einer Dacheindeckung aus Holz, Reet oder anderen leicht entflammbaren Materialien,
  • Gebäude, in denen explosionsgefährliche Stoffe gelagert werden,
  • Gebäude, in denen Menschen und Kulturgüter besonders geschützt werden müssen, z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Seniorenheime.

Bei der Planung von Blitzschutzsystemen spielt auch die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region eine wichtige Rolle. Dazu gibt es verschiedene Karten mit Blitzeinschlagwahrscheinlichkeiten, wie z.B. vom Blitzinformationsdienst BLIDS (Siemens).

Wann benötigt ein Gebäude ein Blitzschutzsystem?2017-04-27T23:26:16+02:00

Grundsätzlich gilt: Blitzschutzsysteme für Gebäude werden errichtet, wenn

  • die Landesbauordnung dies vorschreibt,
  • in der Baugenehmigung ein Blitzschutzsystem gefordert wird,
  • die Feuerversicherung dies vorschreibt (sonst wird eventuell die Versicherung abgelehnt)

Für Privathäuser ist Blitzschutz, juristisch gesehen, eine freiwillige Maßnahme. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Folgende Gebäude sollten jedoch unbedingt durch ein Blitzschutzsystem gesichert sein:

  • Gebäude auf Bergkuppen,
  • Hochhäuser und Türme,
  • Gebäude mit einer Dacheindeckung aus Holz, Reet oder anderen leicht entflammbaren Materialien,
  • Gebäude, in denen explosionsgefährliche Stoffe gelagert werden,
  • Gebäude, in denen Menschen und Kulturgüter besonders geschützt werden müssen, z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Seniorenheime.

Zu diesen Punkten kann Ihnen eine Blitzschutzfachkraft Auskunft erteilen.

Bei der Planung von Blitzschutzanlagen spielt auch die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region eine wichtige Rolle. Dazu gibt es verschiedene Karten mit Blitzeinschlagwahrscheinlichkeiten, wie z.B. vom Blitzinformationsdienst BLIDS (Siemens).

Was ist der Unterschied zwischen Äußerem und Innerem Blitzschutz?2017-04-27T23:26:16+02:00

Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus verschiedenen Maßnahmen zum äußeren und inneren Schutz eines Gebäudes vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlages.

Der Äußere Blitzschutz schützt das Gebäude beim direkten Blitzeinschlag vor einem Brand und vor Zerstörungen. Zum Äußeren Blitzschutz gehören alle Maßnahmen, die zum Auffangen, Ableiten und Verteilen des Blitzstromes ins Erdreich dienen: Bei einem Blitzeinschlag nimmt die Auffangeinrichtung den Blitzstrom auf und lenkt ihn über die an oder in den Gebäudewänden verlegten Ableitungen zur Erdungsanlage. Dort wird der Strom möglichst großflächig in den Boden verteilt. Blitze sind nicht nur beim direkten Einschlag eine Bedrohung für Ihr Gebäude. Sie können auch dann Schaden anrichten, wenn sie in der Nähe einschlagen. Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes schützen Personen und Geräte vor den dabei auftretenden hohen Spannungen. Innerer Blitzschutz erfüllt zwei Aufgaben: Er muss schnell auf die Überspannung reagieren, und er muss den Strom gefahrlos ableiten.

Der Innere Blitzschutz besteht aus dem Potentialausgleich und dem Überspannungsschutz. Durch den Potentialausgleich werden die metallenen Rohre, Leitungen und die elektrotechnischen Installationen (Gas-, Wasser- und Heizungsleitungen, Elektroleitungen, Antennen- oder Breitbandkabel, datentechnische Leitungen sowie großflächige Metallteile) geschützt. Überspannungsschutzmaßnahmen bewahren die elektrischen Endgeräte vor Störungen und Schäden durch Überspannung. Durch Überspannungsschutzgeräte wird die auftretende Überspannung auf einen für die Endgeräte ungefährlichen Wert reduziert.

Nach oben