Ja. Wir betreuen das Gebäude langfristig, indem wir die nach Norm geforderten Prüfungen anbieten und durchführen. Die Prüfungstermine stimmen wir mit Ihnen und auf Ihre Planungen und Zeitabläufe ab.
Die Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Bei der Sichtprüfung begutachtet der Prüfer die Anlage und nimmt sie in Augenschein; bei der umfassenden Prüfung werden zusätzlich elektrische Messungen durchgeführt.
Sofern keine behördlichen Auflagen oder Auflagen des Versicherers bestehen, gelten die in der nachfolgenden Tabelle genannten Fristen:
Blitzschutzklasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung | Umfassende Prüfung kritischer Systeme |
---|---|---|---|
I und II | 1 Jahr | 2 Jahre | 1 Jahr |
III und IV | 2 Jahre | 4 Jahre | 1 Jahr |
Anmerkung:
Blitzschutzsysteme von explosionsgefährdeten Betriebsstätten sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung und alle 12 Monate einer messtechnischen Überprüfung unterzogen werden.
Weitere Fristen, die aus Sicht der Versicherer für bestimmte Anlagen festgelegt sind, können der VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierte Blitz- und Überspannungsschutz“ entnommen werden.