Der zeitliche Abstand zwischen den wiederkehrenden Prüfungen richtet sich nach

  • der Klassifizierung der baulichen Anlagen und möglichen Schadenfolgewirkungen,
  • der Blitzschutzklasse,
  • den örtlichen Umgebungsbedingungen,
  • den verwendeten Werkstoffen und der Art der Befestigung der Bauteile,
  • dem Zustand des Erdbodens und der zu erwartenden Korrosionsgeschwindigkeit von Erdern.

Zu diesen Punkten kann Ihnen eine Blitzschutzfachkraft Auskunft erteilen. Die Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Bei der Sichtprüfung begutachtet der Prüfer die Anlage und nimmt sie in Augenschein; bei der umfassenden Prüfung werden zusätzlich elektrische Messungen durchgeführt. Sofern keine behördlichen Auflagen oder Auflagen des Versicherers bestehen, gelten die in der nachfolgenden Tabelle genannten Fristen:

Blitzschutzklasse Sichtprüfung Umfassende Prüfung Umfassende Prüfung kritischer Systeme
I und II 1 Jahr 2 Jahre 1 Jahr
III und IV 2 Jahre 4 Jahre 1 Jahr

Anmerkung:
Blitzschutzsysteme von explosionsgefährdeten Betriebsstätten sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung und alle 12 Monate einer messtechnischen Überprüfung unterzogen werden.

Weitere Fristen, die aus Sicht der Versicherer für bestimmte Anlagen festgelegt sind, können der VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierte Blitz- und Überspannungsschutz“ entnommen werden.