Juristisch betrachtet, ist Blitzschutz für Privathäuser eine freiwillige Maßnahme. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Auch für Versicherungsgesellschaften ist Blitzschutz keine obligatorische Schutzeinrichtung, es sei denn, Ihr Haus ist mit einem Reetdach gedeckt. Blitzschutz ist dennoch notwendig. Insbesondere bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Lage gefährdet sind. Überragt mein Haus die umstehenden Gebäude? Liegt das Gebäude auf einem Hügel? Wie häufig schlagen in der Region durchschnittlich Blitze ein? Fragen Sie einen Blitzschutzexperten nach dem Risiko, das für Ihr Gebäude besteht.
Und bedenken Sie: Mit einem Blitzschutzsystem schützen Sie Ihr Haus, Ihre Einrichtung und damit Ihren Besitz.