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Infos - Auffangeinrichtung
 
AUFFANGEINRICHTUNG
 
Zur Auffangeinrichtung gehören alle metallenen Bauteile (z. B. Fangstangen, Fangleitungen, etc.) auf, oberhalb, seitlich oder neben einem Gebäude.
 
Sie dienen als Einschlagspunkt für den Blitz und haben die Aufgabe, die auf das Objekt niedergehende Blitzenergie aufzunehmen und kontrolliert über die Ableitungen an die Erdungsanlage weiterzuleiten, damit keinerlei Schäden am Gebäude und an Personen oder Tieren angerichtet werden können.
 
Alle vom Blitz bevorzugten Einschlagstellen auf Gebäuden, z. B. Turmspitzen, Schornsteine, Grate, Firste, Giebel (Ortgang), Antennen oder sonstige (herausragende) Dachaufbauten erhalten eine Fangeinrichtung oder werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, selbst als Fangeinrichtung benutzt.
 
Fangeinrichtungen müssen an die jeweiligen baulichen Voraussetzungen angepaßt und in unterschiedlichen Bauformen realisiert werden.
 
Eine Ableitung ist die elektrisch leitende Verbindung zwischen der Fangeinrichtung und der Erdungsanlage. Sie hat die Aufgabe, die auf die Fangeinrichtung niedergehende Blitzenergie auf kürzestem Wege zur Erdungsanlage abzuleiten.